By info@hanfparade.de (info@hanfparade.de) Am 11. März läuft die Hauptgerichtsverhandlung über die Auflagen der Versammlungsbehörde zur Hanfparade 2013. Nach 3 Jahren nun wird entschieden, ob das Verbot der Teilnahme der “Berliner Wassertisch”-Organisatoren und -Innen sowie Verbot der Versorgungsstände und des Bühnen-Technikbereich rechtmässig war oder nicht.
Eine große Frage wird sein, inwiefern die Versammlungsbehörde bestimmen darf, welche anderen Organisationen sich mit uns solidarisieren dürfen oder nicht. Eine solche Frage dürfte auch Auswirkungen auf andere Demonstrationen sowie Formen demokratischer Meinungsäusserungen haben.
Wiederholt mussten wir wegen einer ähnlichen Konstellation klagen, und das Gericht gab uns immer wieder recht, so zb.: “Der Kläger hat einen Anspruch auf die Feststellung, dass …read more
Via:: Hanfparade in Berlin