By MarianaPinzon In Chile ist seit 2005 der Anbau von Cannabispflanzen für den medizinischen und den privaten Eigenbedarf erlaubt und im Artikel 8 des „Gesetzes zu illegalem Handel von Drogen“ geregelt (Gesetz 20.000). Eine bestimmte Menge ist darin nicht festgelegt. Die Regelung schafft eine Ausnahme der Geldstrafen für Anbau, wenn nachgewiesen wird, dass die Pflanzen für den exklusiven und unmittelbaren Eigengebrauch bestimmt sind. Da nach dieser Regelung der Hanfgärtner zunächst in der Beweispflicht ist, dass die Pflanzen nur dem eigenen Konsum oder zur medizinischen Verwendung sind, kommt es immer wieder zu Hausdurchsuchungen und Pflanzenbeschlagnahmung durch die Polizei.
Gericht stärkt Bürgerrechte
Die Polizei war während …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband