By MarianaPinzon Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom 6. April 2016 im Fall des Multiple-Sklerose Patienten Michael Fischer ist ein Meilenstein im Kampf der Cannabis Patienten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss ihm eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau erteilen. Da für den Kläger keine alternative Therapie zur Verfügung steht und die Krankenkasse die Kosten der Behandlungen mit Blüten nicht übernehmen will, wurde “das der Behörde eröffnete Ermessen auf Null reduziert”.
Wann kommt die Genehmigung?
Viele Beobachter fragen sich jetzt, wann Michael Fischer seine Anbaugenehmigung erhalten wird und welche Auflagen ihm dazu erteilt werden. Auch ob aktuell laufende …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband