By Michael Knodt In der Schweiz wurde ein Jurastudent, der aufgrund des Besitzes von acht Gramm Cannabis eine Geldbuße entrichten sollte, vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen. Der Angeklagte und dessen Rechtsbeistand, ebenfalls ein Jurastudent, waren wohl die ersten Schweizer, die genau in das vor wenigen Jahren revidierte Betäubungsmittelgesetz (BetmG) geschaut und entdeckt haben, dass nur der Konsum von Cannabis mit einem Bußgeld belegt werden darf. Seit Inkrafttreten der Revision im Jahr 2013 wurden Besitz geringer Mengen und Konsum mit einem Bußgeld zwischen 100 und 200 Schweizer Franken, zuzüglich einer manchmal noch höheren “Verwaltungsgebühr”, geahndet. Doch ein Blick in den betreffenden Artikel 19 des BetmG …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband