By steffen Am 9. März dieses Jahres jährt sich der berühmt gewordene “Cannabisbeschluss” des Bundesverfassungsgerichtes zum 20. Mal. Aus diesen Anlass informiert das Hanf Museum Berlin in einer Sonderausstellung über die gesellschaftliche sowie juristische Diskussion und den Mythos “ein bisschen Gras ist doch erlaubt”.
Am 9. März 1994 verkündete das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, in der sie die Gültigkeit des Betäubungsmittelgesetzes bezüglich Cannabis bestätigten. Allerdings mussten die Richter zu einem “Trick” greifen, um die Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbotes anzuerkennen. Sie verwiesen auf eine bis dahin kaum genutzte Regelung, den §31a BtMG, die es den Staatsanwaltschaften ermöglicht, Verfahren einzustellen, wenn “kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung” …read more
Via: Hanf Museum