By max.plenert@hanfverband.de (Maximilian Plenert) Aus den ACM-Mitteilungen vom 14. Juni 2014: Die betroffenen Patienten waren nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 11. Juni 2014 enttäuscht. Hatten sie doch gehofft, dass OVG würde endlich den Weg für eine Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke von Michael F., Multiple-Sklerose-Patient aus Mannheim, durch die Bundesopiumstelle freimachen. Der Anwalt des Patienten erklärte jedoch nach der Urteilsverkündung gegenüber der ACM, dass zur Enttäuschung kein Anlass bestehe, da nicht zu erwarten gewesen sei, dass die Angelegenheit heute erledigt wird. Es habe von vornherein festgestanden, dass der Weg zum Bundesverwaltungsgericht führen würde. Der Weg sei jetzt erfreulicherweise offen, …read more
Oberverwaltungsgericht Münster weist Berufung in der Auseinandersetzung um den Eigenanbau von Cannabis zurück – Strafverfahren gegen mehrere Erlaubnisinhaber wegen Eigenanbaus
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.