By max.plenert@hanfverband.de (Maximilian Plenert) Aus den ACM-Mitteilungen vom 29. Juni 2014: Bei der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster am 11. Juni (13 A 414/11) konzentrierte sich die Beweiserhebung auf die Frage, ob Dronabinol (THC) bei Michael F. die gleiche therapeutische Wirkung wie sein selbst angebauter Cannabis entfaltet. Er hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesopiumstelle, verklagt, weil diese seinen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis abgelehnt hat.
Seine beiden behandelnden Ärzte, sein langjähriger Neurologe aus Mannheim sowie Dr. Franjo Grotenhermen, der seit wenigen Monaten die Mitbehandlung übernommen hat, erklärten und begründeten übereinstimmend, dass und warum THC (Dronabinol) allein …read more
Oberverwaltungsgericht Münster weist sämtliche Einwände gegen den Antrag auf den Eigenanbau von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle zurück, die Behörde habe jedoch weiterhin einen Ermessensspie
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.