By max.plenert@hanfverband.de (Maximilian Plenert) Hier eine frische Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Juli 2014 zum eben gefällten Urteil:
Am heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Köln im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 8. Juli 2014 in fünf Verfahren, in denen die Kläger gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Genehmigung erstreiten möchten, Cannabis für den Eigenkonsum zu therapeutischen Zwecken selbst anzubauen, die Urteile verkündet. In drei der fünf Verfahren hat das Gericht das BfArM verpflichtet, über die Anträge erneut zu entscheiden; in den beiden anderen Fällen hat es die Klagen abgewiesen.
Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb …read more
Urteil: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt werden
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.