By Michael Knodt Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Beschwerde eines Waffenbesitzers und Jägers gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts München vom 22. Juni 2017 zurückgewiesen. In dem Eilverfahren wandte sich der Antragsteller gegen den vom Landratsamt Miesbach verfügten Widerruf seiner Waffenbesitzkarte und die Einziehung seines Jagdscheins aufgrund seines medizinisch indizierten Cannabis-Dauerkonsums. Nach Auffassung des BayVGH muss ein Waffenbesitzer nach den Bestimmungen des Waffengesetzes die Gewähr dafür bieten, dass er persönlich geeignet ist, mit Waffen oder Munition – jederzeit und in jeder Hinsicht – vorsichtig und sachgemäß umzugehen. Das sei bei täglich mehrfacher Inhalation von Cannabisblüten, selbst zu medizinischen Zwecken wie im Fall des …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband