By MarianaPinzon Am 4. November hatte der Oberste Gerichtshof in Mexiko vier Klägern Recht gegeben, die das Recht auf Eigenanbau eingeklagt hatten. In seiner Begründung hatte das Gericht die pauschale Prohibition von Anbau und Konsum als unvereinbar mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit erklärt und dafür die entsprechende Artikel aus dem Gesundheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Politik ist nun im Zugzwang.
Technischer Ausschuss für die Regulierung gegründet
Der Senat und der Kongress der Republik haben nun einen gemeinsamen technischen Ausschuss gegründet, der bis zum Frühjahr 2016 Alternativen für die Regulierung und mögliche Legalisierung von Marihuana vorlegen soll. Neben Parlamentariern gehören dem …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband