By Florian Rister Vorheriges
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Das Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis wurde wie erwartet vom bayrischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Die Richter schlossen sich der Meinung der Landesregierung an, wonach das Betäubungsmittelgesetz als Bundesgesetz nicht durch landeseigene Regelungen aufgehoben werden kann.
Abgesehen von dieser Tatsache gab es auch eine Reihe inhaltlicher Fehler bei der Erstellung des Volksbegehrens, wie die Initiatoren rund um den Cannabisverband Bayern einräumten. So wurde im Text behauptet, 60 Prozent der deutschen JVA-Insassen säßen wegen Betäubungsmittelverstößen ein, was nicht zutrifft. Auch fehlten auf einigen Unterschriftenzetteln die beiden letzten …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband