By Michael Knodt Die große Koalition hat vergangene Woche im Rahmen des Gesetzespakets zur Online-Überwachung ein Gesetz verabschiedet, demzufolge der richterliche Vorbehalt zur Entnahme einer Blutprobe beim Verdacht auf eine Alkohol- oder Drogenfahrt in Zukunft entfällt. Der Schritt kam nicht überraschend. Da es in der Rechtssprechung unterschiedliche Urteile zum Richtervorbehalt gab, hatte die Bundesregierung bereits vor Monaten eine Änderung angekündigt. Blutproben können in Zukunft bei ausreichendem Anfangsverdacht auch von der Polizei angeordnet werden. Außerdem müssen Zeugen jetzt auch zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen, statt wie früher erst zur gerichtlichen Anhörung. Zudem wird es künftig möglich sein, den Führerschein auch für Straftaten zu verlieren, …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband