By max.plenert@hanfverband.de (Maximilian Plenert) Aus den ACM-Mitteilungen vom 18. Mai 2014: In einem Schreiben vom 28. April 2014 an das Sozialgericht Mannheim gesteht die Bundesopiumstelle ein, dass der Selbstanbau von Cannabis für viele Patienten “scheinbar als einzige Alternative [bleibt], um die medizinische Versorgung sicherzustellen”. In dem Verfahren vor dem Sozialgericht streitet Herr H. mit seiner Krankenkasse um die Kostenübernahme für seine Cannabisblüten im Rahmen einer von der Bundesopiumstelle erlaubten ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabisblüten des Unternehmens Bedrocan. Das Sozialgericht stellte dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 1. April 2014 dazu die folgenden Fragen: …read more
Bundesopiumstelle akzeptiert in einem Schreiben den Selbstanbau von Cannabis als die einzige finanzierbare Alternative für viele Patienten
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.