By max.plenert@hanfverband.de (Maximilian Plenert) Aus den ACM-Mitteilungen vom 08.03.2014: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 19. Mai 2005 geurteilt hatte, dass die Bundesopiumstelle Anträge auf eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken nicht grundsätzlich ablehnen kann, dauerte es noch mehr als zwei Jahre, bevor die Bundesopiumstelle im Sommer 2007 erstmals einer Patientin eine solche Ausnahmeerlaubnis erteilte.
Mit einer ähnlichen Verzögerung scheint die Bundesopiumstelle nun auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. Dezember 2012 zu reagieren. In diesem Urteil hatte das Gericht alle wesentlichen Argumente gegen eine Erlaubnis des Eigenanbaus von Cannabis für medizinische Zwecke zurückgewiesen. Siehe Zehn Ohrfeigen für die Bundesregierung durch das Oberverwaltungsgericht …read more
Bundesopiumstelle kommt Patienten mit einem Antrag auf den Eigenanbau von Cannabis entgegen
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.