By Florian Rister CBD haltiges Massage Öl
Zum 1. Oktober wurde in Deutschland der bekannte Inhaltsstoff der Hanfpflanze Cannabidiol (CBD) in Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung aufgenommen. Er unterliegt damit als Arzneimittel grundsätzlich der Verschreibungspflicht. Ob dies allerdings auch für Massageöle und andere CBD-Produkte, die nicht als Arzneimittel angeboten werden, gilt, ist unklar.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände berichtete als eine der ersten Organisationen über die geplante Änderung. Die Aufregung ist groß, …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband