Nicht nur in den USA tut sich was in Sachen Cannabis bzw. dessen Bestandteile als Medizin. Am 3.3.2011 beschloss die Bundesregierung mit der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (Bundestag Drucksache 130/11). So wird das generelle Verkehrsverbot von Cannabis aufgehoben und cannabishaltige Fertigarzneimittel zu medizinischen Zwecken zuzulassen. Was den Handel und Besitz von Cannabis betrifft, bleibt die Rechtslage unverändert. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
Um genau zu sein, damit cannabishaltige Fertigarzneimittel zugelassen und an Patienten verschrieben werden können, soll die Position “Cannabis” in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes geändert werden. Mit dieser Regelung werde dafür gesorgt, dass in Deutschland solche Arzneimittel hergestellt und nach entsprechender Prüfung und Zulassung als weitere Therapieoption auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden können, so aus dem Verordnungsentwurfs. In Großbritannien und Spanien sei bereits ein Arzneimittel mit Cannabis-Extrakt zur Behandlung von Spastiken bei Patienten mit Multipler Sklerose zugelassen, die Rede ist von Sativex.
Cannabis als Medizin: Bundesregierung stuft Cannabis um
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