By email@mknodt.de (Michael Knodt) Zugegeben, juristische Spitzfindigkeiten sind oft das Letzte, mit dem sich die ohnehin illegalisierte Hanffreunde beschäftigen wollen. Doch leider schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Aus diesem Grunde sollte das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zu Cannabis, das sich mit der Weitergabe eines Joints an Minderjährige oder Heranwachsende beschäftigt, hier nicht unkommentiert bleiben.
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Don’t pass the Dutchie- Der Konsum mit Jugendlichen oder Heranwachsenden
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.