By max.plenert@hanfverband.de (Maximilian Plenert) Gegen als “Legal Highs” bekannte Designer-Drogen kann in Deutschland nicht das Arzneimittelstrafrecht in Stellung gebracht werden. Der Europäische Gerichtshof entschied am 107.2014, dass lediglich Wirkstoffe, die theraupeutischen Zwecken dienen, unter das Arzneimittelgesetz fallen.
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Europäischer Gerichtshof legalisiert Legal Highs
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.