By Michael Knodt Das Sozialgericht Hildesheim hat entschieden, dass die Befristung der Kostenübernahme im Falle des Cannabispatienten Bernd V. aus Göttingen nicht rechtens ist und hat einen entsprechenden Bescheid der AOK mit einem Urteil vom 21.11.2017 (Aktenzeichen: S32 KR 4041/17 ER) aufgehoben. Das Urteil könnte für andere Patienten, die ebenfalls nur eine befristete Kostenübernahme bewilligt bekommen haben, richtungsweisend sein.
Bernd V. ist an einem schweren, chronischen Augenleiden erkrankt, das seine Sehkraft stark einschränkt. Der 59-jährige aus Duderstadt/Niedersachsen war schon vor Inkrafttretens des Gesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb vom Cannabisblüten in der Apotheke und hatte mit dem neuen …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband