By max.plenert@hanfverband.de (Maximilian Plenert) Aus den ACM-Mitteilungen vom 08. Februar 2014: Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beantwortete in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium eine Frage zur Fahrtüchtigkeit und Fahreignung von Patienten, die Medikamente auf Cannabisbasis vom Arzt verschrieben erhalten oder eine Ausnahmeerlaubnis von der Bundesopiumstelle besitzen. …read more
Klarstellung der Bundesanstalt für Straßenwesen: Medikamente auf Cannabisbasis müssen im Zusammenhang mit der Fahreignung so wie andere Medikamente behandelt werden
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.