Lauterbach läutet Zwischenspurt ein: Gesetzentwurf bis Ende diesen Jahres

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach überraschte am Mittwoch letzter Woche mit der Ankündigung, im Rahmen seines Zwischenspurts zwischen den Coronawellen, einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis bis Ende des Jahres vorlegen zu wollen.
Die entsprechenden Meldungen verschiedener Medien wie Spiegel, FAZ oder Berliner Zeitung erzeugten ein gewisses Maß an Ungläubigkeit, war der Gesundheitsminister in letzter Zeit nicht gerade durch Tatendrang in puncto Cannabislegalisierung aufgefallen. Der DHV hatte Minister Lauterbach wegen seiner sehr zögerlichen Haltung schon als echtes Problem für die Legalisierung identifiziert und ihm einen offenen Brief geschrieben. Im Netz kursierte der Hashtag #KarlAmZug.
Doch die Meldungen wurden zunächst von der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt.

Gespräche bei Klausurtagung in Meseberg

Tags darauf bestätigte Bundesjustizminister Marco Buschmann die Angaben via Twitter und erklärte, dass diese Ankündigung Lauterbachs Ergebnis einer Absprache der drei Minister für Gesundheit, Justiz und Landwirtschaft bei der Kabinettssitzung auf Schloss Meseberg sei. Dies bestätigten Özdemir und Lauterbach bei Twitter und der Gesundheitsminister stellte zudem eine Beschleunigung des Verfahrens in Aussicht.
Am gleichen Tag kündigte der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert  einen zügigen und umfassenden Konsultationsprozess mit Ländern, Verbänden und Experten, der bis zum Herbst abgeschlossen sein soll. In Gesprächen mit Experten aus Ländern, Kommunen, Verbänden, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft sollen die relevantesten Fragen zu Gesundheitsschutz, Anbau, Lieferketten und zur Besteuerung diskutiert werden.

Buschmann zieht das Tempo an

Diese ambitionierte Planung seitens der Bundesregierung toppte Bundesjustizminister Buschmann am Montag abermals, als er via Twitter ankündigte:

“Es ist realistisch möglich, das Gesetz bis Frühjahr 2023 umzusetzen. Wir versuchen sogar, es früher zu schaffen: Normalerweise dauert ein solches Gesetz sechs bis neun Monate”.  

Ähnlich wurde Buschmann bereits in einem Artikel der WAZ vom Samstag zitiert, wobei er in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Schwierigkeiten des Prozesses verwies:

“Aber das ist nicht banal: Wir müssen beispielsweise die Produkteigenschaften beschreiben und genau regeln, welche Geschäfte Cannabis mit welchen Qualitätskontrollen anbieten können. Denn Cannabis soll nicht jeder Supermarkt verkaufen dürfen, aber besondere Läden oder Apotheker, die das möchten.”

Es dürfte spannend werden, ob aus Karl Lauterbachs “Zwischenspurt” am Ende nun vielleicht ein echter Sprint oder doch eher ein Langstreckenlauf wird.

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Drogenpolitik – DHV
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Meilenstein
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.

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