By email@mknodt.de (Michael Knodt) Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte ein Urteil in einem Verfahren gegen zwei Männer, die des Handels mit so genannten “Legal Highs” beschuldigt wurden, ausgesetzt und an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Die Richter in Brüssel sollen in einer Vorabentscheidung klären, ob die Einstufung der nicht vom Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erfassten Substanzen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) zulässig ist. …read more
Legal Highs sind keine Arzneimittel- EU-Generalstaatsanwalt teilt die gängige Rechtseinschätzung nicht
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.