By Michael Knodt Genau vor zwei Wochen ist die neue Suchtmittelverordnung in Österreich in Kraft getreten. Ab sofort soll eine Geringe Menge von bis zu fünf Gramm zum Eigenbedarf nicht mehr zur Anzeige gebracht werden. Stattdessen gibt es eine Meldung bei der Gesundheitsbehörde. Die soll im Einzelfall bewerten, inwieweit ein missbräuchlicher Konsum vorliegt und auf dieser Grundlage entscheiden, ob die Ertappten an Folgemaßnahmen wie Beratungsgesprächen teilnehmen müssen.
Der Hanfverband ist sich noch nicht sicher, ob sich diese neue Regelung positiv oder negativ für Cannabiskonsumenten auswirken wird. Bis Jahresanfang gab es auch für eine Geringe Menge eine Anzeige. Was eine Geringe Menge war, wurde allerdings …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband