By Melanie Recht auf medizinische Grundversorgung- 5 staatlich anerkannte Cannabis-Patienten haben bei der Bundesopiumstelle(BfArM) einen Antrag auf Eigenanbau von dem jahrtausende alten Heilkraut gestellt, welcher leider abgelehnt wurde. Aus medizinischem Notstand heraus mussten sie daher das BfArM verklagen, da die Therapiekosten unerschwinglich sind, da Cannabis(normalerweise) nicht von den Krankenkassen bezahlt wird. Und wer leidet schon freiwillig, wenn die Lösung so einfach wäre?
Am 22.07.2014 wurden dann die Urteile gesprochen:
In 3 Fällen wird das BfArM verpflichtet über die abgewiesenen Anträge neu zu entscheiden und den Eigenanbau bei Vorliegen der Kriterien zu genehmigen.
Insbesondere wenn der Betroffene chronische Schmerzen hat und es keine andere Lösung als …read more
Via: Cannabis Colonia