By Michael Knodt CC BY 2.0 – Dirk Vorderstraße
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat in ihrem aktuellen Mitgliedermagazin “Polizeispiegel” zum Umgang mit Cannabispatienten im Straßenverkehr klar gestellt, dass diese weiterhin an die Führerscheinstellen gemeldet werden. Noch im März hatte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken festgestellt, dass
“Cannabispatientinnen und -patienten […] keine Sanktionierung gemäß § 24a Absatz 2 StVG [droht], wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines …read more
Via:: Deutscher Hanf Verband