So schreibt das Hanf Journal:
Seit 1. Februar 1998 ist der Handel und Besitz von Hanfsamen in Deutschland verboten, “wenn diese zum illegalen Anbau” von Cannabis bestimmt sind. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wurde damit das BtMG auf Dinge ausgeweitet, die selbst keinerlei Rauschwirkung haben.